Die Verordnung über die digitalen Dienste und die digitale Transformation in der Bundesverwaltung (Digitalisierungsverordnung, DigiV) schafft die rechtliche Grundlage für die departementsübergreifende Organisation der Bundesverwaltung im Hinblick auf die digitale Transformation und die Lenkung der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Weiter schafft sie Voraussetzungen für die Zusammenarbeit unter Behörden verschiedener Gemeinwesen und mit Dritten beim Einsatz elektronischer Mittel zur Unterstützung der Erfüllung von Behördenaufgaben.
Die DigiV ersetzt die bisherige Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik (VDTI) sowie die bisherige Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAV).
Der Bundesrat hat die DigiV am 2. April 2025 verabschiedet. Sie tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.