Beteiligte Institutionen und ihre Rollen
Bei der Bereitstellung und Nutzung von E-Services arbeiten folgende vier Partner zusammen:
- Service-Anbieter:
Fachstelle, welche die fachliche Verantwortung für einen E-Service übernimmt und diesen zur Nutzung
anbietet.
- Service-Betreiber:
Leistungserbringer, der den E-Service betreibt.
- Service-Nutzer:
Eine Verwaltungseinheit wird zum E-Service-Nutzer, indem sie eine Anwendung nutzt, welche zur Erbringung ihrer Leistungen auf einen E-Service zurückgreift. Gehören Service-Anbieter und -Nutzer zu unterschiedlichen Organisationen, müssen sie sich über die Nutzungsbedingungen einigen.
- Anwendungsbetreiber:
Leistungserbringer, der die Anwendung betreibt, welche den E-Service nutzt.
Die vier Rollen können - müssen jedoch nicht - von vier unterschiedlichen Organisationen wahrgenommen werden.
Die Definition, Entwicklung und Nutzung von elektronisch angebotenen Services erfordert die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Fachexperten und IKT-Spezialisten. Aus Benutzersicht erbringen Anwendungs- und Service-Betreiber gemeinsam eine einzige Leistung. Sie müssen dazu nahtlos zusammenarbeiten.