E-Services publizieren

Nutzen Sie das Verzeichnis E-Services Bund als Plattform, um Ihr Angebot Ihrem Kundenkreis bekannt und zugänglich zu machen!
Nur Services, die bekannt und benutzergerecht dokumentiert sind, bringen den erwünschten Erfolg.


Wann soll ein Service ins Verzeichnis E-Service Bund aufgenommen werden?

Damit ein Eintrag im Verzeichnis sinnvoll ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es ist klar, wer den Service anbieten wird.
  • Das Service-Angebot ist verbindlich geplant oder bereits operativ nutzbar.

Was muss ich tun, um einen Service im Serviceverzeichnis einzutragen?

Vorgehensweise:
Füllen Sie die Word-Vorlage aus und senden Sie diese an den Bereich DTI in der Bundeskanzlei:
webmaster@bk.admin.ch

Im Bereich DTI wird Ihr Service geprüft und dann in diesem Verzeichnis E-Services Bund erfasst und publiziert.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/digitale-transformation-ikt-lenkung/e-services-bund/ueber-e-services/eservices-publizieren.html