Die Topkader der Bundesverwaltung werden einer Personensicherheitsprüfung unterzogen. Die Fachstelle Personensicherheitsprüfung Bundeskanzlei ist ausschliesslich für die erweiterten Sicherheitsprüfungen mit Befragung zuständig und zwar primär für die vom Bundesrat gewählten Funktionsträger.
Fachstelle Personensicherheitsprüfungen
Ziel der Personensicherheitsprüfung ist sicherzustellen, dass die überprüfte Person kein Sicherheitsrisiko darstellt. Es sollen keine Zweifel an ihrer Integrität und Vertrauenswürdigkeit bestehen. Die Person darf aufgrund ihrer Lebensumstände weder erpressbar noch bestechlich sein und ihr Urteils- oder Entscheidungsvermögen darf nicht beeinträchtigt sein.
Eine Personensicherheitsprüfung kann nur mit Ermächtigung der zu prüfenden Person durchgeführt werden und wird durch das zuständige Departement eingeleitet. Das Departement ist bei seinem Entscheid, eine Person anzustellen oder ihr eine bestimmte Aufgabe zu übertragen, nicht an die Verfügung der Fachstelle gebunden.
Im Zentrum der Personensicherheitsprüfung steht die Befragung der Person. Bei diesem Gespräch geht es darum, sich ein „abgerundetes Bild“ von der Person zu machen. Hierzu werden auch private Bereiche angesprochen.
In der Befragung wird der Lebenslauf der Person nachgezeichnet und erhoben, soweit dieser unter Sicherheitsaspekten relevant ist.
Für weitere Informationen verweisen wir auf das Geschäftsreglement der Fachstelle und auf die Broschüre PSP.