Fachstelle Personensicherheitsprüfungen

Die Top-Kader der Bundesverwaltung werden einer Personensicherheitsprüfung unterzogen. Die Fachstelle Personensicherheitsprüfung Bundeskanzlei (FS PSP BK) ist ausschliesslich für die erweiterten Sicherheitsprüfungen mit Befragung (höchste Sicherheitsstufe) zuständig und zwar primär für die vom Bundesrat gewählten Funktionsträger.

Ziel der Personensicherheitsprüfung ist sicherzustellen, dass die überprüfte Person kein Sicherheitsrisiko darstellt. Es sollen keine Zweifel an ihrer Integrität und Vertrauenswürdigkeit bestehen. Die Person darf aufgrund ihrer Lebensumstände weder erpressbar noch bestechlich sein und durch ihr Verhalten auch kein Reputationsrisiko mit sich bringen.

Im Zentrum der Personensicherheitsprüfung steht die Befragung der Person durch die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen der Bundeskanzlei. Bei diesem Gespräch geht es darum, sich ein „abgerundetes Bild“ von der Person zu machen. Hierzu werden auch private Bereiche angesprochen.

In der Befragung wird der Lebenslauf der Person nachgezeichnet und erhoben, soweit dieser unter Sicherheitsaspekten relevant ist. Dazu gehört die Abklärung der Reputation.

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