Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
9.2 Ersatzwahlen in Majorzkantonen
9.2 Ersatzwahlen in Majorzkantonen
Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Nationalrat aus, finden in Kantonen mit Mehr-heitswahlverfahren Ersatzwahlen statt (Art. 51 BPR). Betreffend Verfahren, Wahlzettel und ungültige Wahlzettel gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Mehrheitswahl (Art. 47 ? 49 BPR; vgl. Ziff. 1.2, 2.1, 5.1, 5.2, 6.2 und 7.1).