Nationalratswahlen 2015

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

7.2 Ergänzungswahlen bei unbesetzt gebliebenen Sitzen

Für die allfällig unbesetzt gebliebenen Sitze finden Ergänzungswahlen statt (Art. 45 Abs. 2 BPR; vgl. Ziff. 9).


Letzte Änderung 21.01.2015

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