Nationalratswahlen 2015

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

12 Repräsentation der Frauen

Seit der Annahme am 14. Juni 1981 von Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung von 1874 (heute: Art. 8 Abs. 3 BV) haben Bund und Kantone den Auftrag, rechtliche und tatsächliche Diskriminierungen zu beseitigen, von denen die Frauen im familiären, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld betroffen sind. Ein Defizit besteht nach wie vor bei der zahlenmässigen Vertretung der Frauen in den meisten politischen Institutionen, namentlich auch im Nationalrat.

Erstmals seit der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts 1971 ist bei den letzten Nationalratswahlen 2011 der Anteil der Frauen im Nationalrat nicht mehr angestiegen, sondern um einen halben Prozentpunkt zurückgegangen. Der Frauenanteil im Nationalrat betrug nur noch 29 Prozent (gewählt wurden 58 Frauen und 142 Männer).


Letzte Änderung 21.01.2015

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