Kreisschreiben des Bundesrates
8.5.3 Nötigenfalls Sondernummer des Amtsblatts
Nötigenfalls ist eine Sondernummer des Amtsblattes vorzusehen. Nur auf diese Weise wird das Bundesgericht gegebenenfalls noch vor Sessionsbeginn in den Besitz von Beschwerden gegen Entscheide der Kantonsregierung zur Nationalratswahl gelangen.