Nationalratswahlen 2015

Kreisschreiben des Bundesrates

8.5.2 Veröffentlichung der Wahlresultate im kantonalen Amtsblatt

Zwischen den Gesamterneuerungswahlen vom 18. Oktober 2015 und der konstituierenden Sitzung des Nationalrates vom 30. November 2015 müssen alle Beschwerden behandelt werden können. Da die letzte Frist für die Rechtsmittel mit dem Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt zu laufen beginnt, bittet der Bundesrat darum, alles dafür vorzukehren, dass die Resultate nach Formular 5 allerspätestens am Dienstag, dem 27. Oktober 2015, unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht (Art. 52 Abs. 2 BPR) und der BK sofort drei Exemplare der Ausgabe zugestellt werden.


Letzte Änderung 21.01.2015

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