Nationalratswahlen 2015

Kreisschreiben des Bundesrates

8.3 Zustellung der Ergebnisse zu statistischen Zwecken an das BFS

Innert 10 Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist sind die Ergebnisse der Formulare 2, 4 und 3b (Panaschierstatistik) und die Ergebnisse der Ständeratswahl auf Stufe Gemeinde dem BFS elektronisch zu übermitteln (wahlen2015@bk.admin.ch). Die technischen Dispositionen geben Auskunft über den genauen Inhalt, das Format und die verschiedenen Übertragungswege.

Da das BFS die Ergebnisse zu statistischen Zwecken von den Kantonen nach Möglichkeit in elektronischer Form übernimmt, ist eine Übergabe des physischen Wahlmaterials an das BFS gemäss Artikel 14 Absatz 2 VPR nicht mehr nötig.


Letzte Änderung 21.01.2015

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