Kreisschreiben des Bundesrates
8.1 Sofortige Ermittlung und Meldung der Ergebnisse
Der Bundesrat ersucht die Kantone, mit allen geeigneten Mitteln auf eine möglichst rasche und fehlerfreie Ermittlung der Wahlergebnisse zu dringen. Er bittet deshalb darum, die in jedem Kanton dafür verantwortlichen Amtsstellen (Gemeinde-, Kreis- und Bezirksbehörden) anzuweisen, die Wahlergebnisse sofort der Staatskanzlei oder einer andern hierfür bestimmten Zentralstelle zu melden.