Kreisschreiben des Bundesrates
7.2 Ungültige Wahlzettel
Zusätzlich zu den unter Ziffer 4.7 aufgeführten Gründen sind Wahlzettel bei Verhältniswahlen ungültig, wenn sie keinen Namen eines gültigen Kandidaten des Wahlkreises enthalten.
Zusätzlich zu den unter Ziffer 4.7 aufgeführten Gründen sind Wahlzettel bei Verhältniswahlen ungültig, wenn sie keinen Namen eines gültigen Kandidaten des Wahlkreises enthalten.
Letzte Änderung 21.01.2015