Nationalratswahlen 2011

Kreisschreiben des Bundesrates

4.9 Amtlicher Informationsfluss zwischen den Kantonen und der BK sowie dem BFS

Sowohl die BK als auch das Bundesamt für Statistik (BFS) benötigen - entsprechend ihren spezifischen gesetzlichen Aufgaben - Informationen, Daten und Dokumente zu den eidgenössischen Wahlen. Das BFS veröffentlicht die provisorischen Ergebnisse am Wahltag und benötigt die definitiven Daten für längerfristige statistische Analysen. Die BK hat innert weniger Tage den Wahlbericht zu erstellen und damit die Grundlage für die Erwahrung aller Wahlresultate durch den neugewählten Nationalrat zu Beginn der Legislatur aufzubereiten. Um den amtlichen Informationsfluss zu erleichtern, wird die Meldepflicht an den Bund soweit möglich und sinnvoll zentralisiert. Zu diesem Zweck haben die BK und das BFS für die eidgenössischen Wahlen 2015 eine gemeinsame Meldestelle (wahlen2015@bk.admin.ch) eingerichtet. Diese gemeinsame Meldestelle dient sowohl zur Übermittlung der Daten zu den Nationalrats- als auch zu den Ständeratswahlen. In den technischen Dispositionen des BFS und der BK sind die genauen Modalitäten zur Datenübermittlung aufgeführt.


Letzte Änderung 31.12.2011

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