Nationalratswahlen 2011

Kreisschreiben des Bundesrates

4.1 Kommunale Wahlbüros - Meldung von Abweichungen

Die Ergebnisse der Nationalratswahlen werden nach Artikel 8 VPR in den Gemeindewahlbüros ermittelt. In der Regel weist jede politische Gemeinde ein Wahlbüro auf.

In einigen Kantonen bestehen Abweichungen, und zwar in zweifacher Hinsicht:

-    Eine im amtlichen Gemeindeverzeichnis aufgeführte Gemeinde unterhält (ihrer geringen Einwohnerzahl wegen) kein eigenes Wahlbüro, in dem die offiziellen Formulare 1-4 nach Anhang 2 der VPR ausgefüllt werden. Die Wahlzettel der Stimmenden dieser Gemeinde werden zusammen mit den in einer benachbarten grösseren Gemeinde eingelegten Wahlzetteln ausgezählt.

-    Eine Gemeinde unterhält (ihrer grossen Einwohnerzahl oder ihrer Ausdehnung wegen) mehrere Wahlbüros bzw. Zählkreise. In jedem Wahlbüro (bzw. Zählkreis) werden dabei die offiziellen Formulare 1-4 ausgefüllt.

Für die Auswertungsarbeiten ist die Kenntnis der oben erwähnten Ausnahmen wichtig. Der Bundesrat bittet daher um entsprechende Mitteilungen auf den Anhängen 2 und 3 an die BK bis zum 15. Juni 2015.



Letzte Änderung 31.12.2011

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