Häufige Fragen
Ist ein zu spät eingereichter Wahlvorschlag gültig?
Nein.
Der Wahlvorschlag ist ungültig (vgl. den Gesetzestext: "eintreffen", nicht "einreichen"; vgl. BBl 1993 III 491; 1994 V 873 Ziff. 541; vgl. auch hiervor zu BPR Art. 21 Abs. 1 und 2).
Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 21 Abs. 2
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