Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Genügen Fax-Unterschriften für Kandidaturen auf Wahlvorschlägen?

Nein. Fax-Unterschriften sind dafür in keinem Fall rechtsgültig.

Mit handschriftlicher Unterzeichnung meint das Gesetz zweifellos die Originalunterschrift sowohl der Kandidierenden als auch der Unterstützenden. Das Proporzwahlrecht zwingt zur Formenstrenge, weil sonst bei Mehrfachkandidatur derselben Person Kandidatenstimmen nicht mehr klar einer Partei zugeordnet werden könnten.


Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 22 Abs. 3
BPR Art. 24 Abs. 1 und 2


Zurück zur Übersicht


Letzte Änderung 31.12.2011

Zum Seitenanfang