Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Kann ein eingereichter Wahlvorschlag während der Bereinigungsfrist auch noch vollumfänglich zurückgezogen werden?

Nein.

BPR Art. 24 Abs. 2 Satz 2 verunmöglicht kategorisch jeglichen Rückzug einer einmal erteilten Unterstützungsunterschrift für einen Wahlvorschlag. Wenn keine einzige unterstützende Person ihre Unterschrift zurückziehen kann, so kann erst recht der Listenvertreter einen Wahlvorschlag nicht als ganzen zurückziehen, den alle Unterstützenden und alle Kandidierenden ausdrücklich und unterschriftlich als ihre Willensäusserung bestätigt haben!


Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 22 Abs. 3 BPR Art. 24 Abs. 2 BPR Art. 25 Abs. 2 BPR Art. 27 Abs. 1 und 2 BPR Art. 29


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Letzte Änderung 31.12.2011

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