Häufige Fragen
Was ist zu tun, wenn zufolge Defekts der Packmaschine der Satz aller Wahlzettel in einigen Gemeinden jeweils ohne gewisse genau definierbare Listen verteilt wurde?
Umgehend Pressemitteilung mit Orientierung und Aufforderung an die Stimmberechtigten zum Nachbezug der fehlenden Listen in alle Amtsblätter und in die Tagespresse einrücken lassen!
Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 33 Abs. 2
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