Häufige Fragen
Wie sind ab der vierten Woche vor der Wahl wegziehende Stimmberechtigte zu behandeln?
Wegziehende Stimmberechtigte sind am Gemeindeschalter zu fragen, ob sie bereits gestimmt haben. Bejahen sie die Frage, so dürfen sie bis zum folgenden Urnengang noch nicht aus dem Stimmregister der bisherigen Wohnsitzgemeinde gelöscht werden. Verneinen sie die Frage, sind die wegziehenden Stimmberechtigten im Stimmregister der bisherigen Gemeinde zu löschen, da sie am neuen Wohnort stimmen können.
Gesetzesgrundlagen
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