Häufige Fragen
Ist nach Durchstreichen einer Kandidatur (Name + Kandidatennummer) und Ersetzen einzig mit den Initialen einer andern Kandidatur der gleichen Liste die Stimme gültig?
Als Kandidatenstimme: Nein, wohl aber bei Vorhandensein einer Parteibezeichnung als Zusatzstimme.
Der Kandidatenname muss nach klarem Gesetzeswortlaut (Art. 35 Abs. 2 + 3 BPR) aufgeführt werden, damit der Wählerwille klar ersichtlich ist; im gleichen Sinne werden in konstanter Praxis auch Gänsefüsschen, dito u. dgl. nicht als gültig anerkannt.
Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 35 Abs. 2
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