Häufige Fragen
Muss man z.B. bereits auf kommunaler oder kantonaler Ebene gewählt worden sein, um - parteilos - für den Nationalrat zu kandidieren?
Das ist nicht der Fall.
Art. 136 BV beschränkt die Wahlvoraussetzungen auf folgende drei Bedingungen:
- man muss Schweizer StaatsbürgerIn sein
- man muss mind. 18 Jahre alt sein
- man darf nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt worden sein.
Das Gesetz hat dem nichts hinzugefügt!
Gesetzesgrundlagen
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