Häufige Fragen
Kann auch bei Majorzwahlen kumuliert werden?
Nein.
Kumulieren ist sinnvoll nur in Proporzkantonen, da das Majorzverfahren nur in Kantonen gilt, wo lediglich ein einziges Mitglied des Nationalrats zu wählen ist (Art. 47 BPR).
Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 35 Abs. 3
BPR Art. 38 Abs. 2
BPR Art. 47
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