Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Kann für geographisch unterschiedene Listen derselben Partei eine Stammliste bezeichnet werden?

Nein.

Zusatzstimmen ungenau bezeichneter Wahlzettel sind nach Art. 37 Abs. 2 BPR jener Liste zuzuzählen, in deren Region der Wahlzettel abgegeben wurde. Dies geht Art. 8c Abs. 3 VPR vor, der auch sachlich in diesem Fall keine Rolle spielen kann.


Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 37 Abs. 2


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Letzte Änderung 31.12.2011

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