Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Erfasst das Verbot der Mehrfachkandidatur auch Kantone mit Majorzwahl?

Nein.

Die systematische Stellung von Art. 27 BPR zeigt: Das Verbot der Doppelkandidatur erstreckt sich nur auf die Proporzwahl und die davon betroffenen Kantone; d.h. niemand kann gleichzeitig in mehreren Proporzkantonen kandidieren.

Art. 47 BPR lässt es hingegen zu, dass eine kandidierende Person aus einem Proporzkanton gleichzeitig in einem oder mehreren Majorzkantonen gewählt werden könnte.

Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 47


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Letzte Änderung 31.12.2011

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