Häufige Fragen
Ist eine Partei, welche im Nationalrat vertreten, nicht aber im Parteienregister der Bundeskanzlei registriert ist, vom Einholen der Unterschriften für ihre Liste befreit oder nicht?
Sie ist nicht davon befreit!
Die drei Voraussetzungen von Art. 24 Abs. 3 BPR für eine solche Befreiung gelten kumulativ! Die erste Voraussetzung verlangt, dass die Partei am Ende des den Wahlen vorangehenden Jahres bei der Bundeskanzlei (Art. 76a BPR) ordnungsgemäss registriert war.
Gesetzesgrundlagen
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