Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Darf der Anmeldeschluss auf 12.00 h des Stichtages angesetzt werden?

Ja.

In einzelnen Kantonen ist der Anmeldeschluss sogar auf vormittags 09.00 h festgesetzt. 12.00 h als Anmeldeschlusszeit ist v.a. in mehreren französisch-sprachigen Kantonen eingespielte Praxis.

Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 21 Abs. 2


Zurück zur Übersicht


Letzte Änderung 31.12.2011

Zum Seitenanfang