Häufige Fragen
Darf der Anmeldeschluss auf 12.00 h des Stichtages angesetzt werden?
Ja.
In einzelnen Kantonen ist der Anmeldeschluss sogar auf vormittags 09.00 h festgesetzt. 12.00 h als Anmeldeschlusszeit ist v.a. in mehreren französisch-sprachigen Kantonen eingespielte Praxis.
Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 21 Abs. 2
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