Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Sind die ergänzenden Angaben (Beruf, Geburtsjahr, Heimatort) bei sämtlichen UnterzeichnerInnen jedes Wahlvorschlags unerlässlich?

Nein.

Die ergänzenden Angaben für UnterzeichnerIinnen brauchen nur insoweit gemacht zu werden, als sie sonst mit vernünftigem Aufwand nicht identifiziert werden können (ungenau insofern noch der Wortlaut in BBl 1979 II 26 Ziff. 224). Hingegen sind sie für die KandidatInnen immer unerlässlich!



Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 22
BPR Art. 24


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Letzte Änderung 31.12.2011

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