Häufige Fragen
Kann bei Verwaisen eines Mandats der Liste A die bestplatzierte Person der verbundenen Liste B nachrücken (Listenübergreifender Mandatstransfer)?
Nein; nicht einmal eine listenübergreifende Absprache der Beteiligten kann dies ermöglichen!
Der Gesetzeswortlaut von Art. 55 Abs. 1 BPR ist unzweideutig: Für gewählt zu erklären ist bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Nationalrat die erste Ersatzperson von der gleichen Liste. Für interpretative Erweiterun-gen besteht kein Spielraum.
Gesetzesgrundlagen
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