Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Spielt es eine Rolle, ob kantonale Ausführungsbestimmungen zum BPR vom Bund genehmigt sind oder nicht?

Ja, die Genehmigung ist konstitutiv.

Die Anwendung nicht genehmigter kantonaler Ausführungsbestimmungen könnte, falls ihre materielle Unvereinbarkeit mit dem Bundesrecht festzustellen wäre, dazu führen, dass ein Kanton die Wahlen auf eigene Kosten wiederholen müsste! Vgl. BBl 1996 II 1300, Ziff. 33!

Kreisschreiben des Bundesrates vom 29. Mai 1996, BBl 1996 II 1297-1300, Ziff. 34, mit detaillierter Begründung ebd., 1299f Ziff. 31-33.


Gesetzesgrundlagen



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Letzte Änderung 31.12.2011

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