Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Ist die Ersetzung gestrichener UnterzeichnerInnen eines Wahlvorschlags im Bereinigungsverfahren zulässig?

Ja.

Müssen von einem Wahlvorschlag Unterschriften gestrichen werden (z.B. weil vorschlagende UnterzeichnerIinnen weniger als 18jährig oder nicht im betreffenden Kanton wohnhaft sind), so dass der Wahlvorschlag das Quorum verfehlt, so ist dies ein Mangel im Sinne von Art. 29 Abs. 1 BPR, der innerhalb der Bereinigungsfrist behebbar ist.

Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 24
BPR Art. 29 Abs. 1 und 4


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Letzte Änderung 31.12.2011

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