Häufige Fragen
Darf ein frisch gewähltes Nationalratsmitglied vor Amtsantritt zurücktreten?
Das ist kein Rücktritt, sondern ein Amtsverzicht; Amtsverzicht ist rechtlich möglich.
Nationalratskandidierende müssen zwar unterschriftlich ihre Kandidatur bestätigen (BPR Art. 22 Abs. 3); doch kann niemand sie hindern, die Wahl dann doch auszuschlagen. Solche Fälle kommen insbesondere bei gleichzeitiger Wahl in den Ständerat regelmässig vor; auch blosse Amtsverzichte (ohne gleichzeitige anderweitige Wahl) sind 1975 (TI) und 2007 (VD) vorgekommen.
Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 55
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