Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Während des Bereinigungsverfahrens werden Aenderungswünsche vorgetragen (z.B. betreffend Berufsbezeichnung oder andere Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag). Ist dies zu akzeptieren?

Zulässig, aber von Bundesrechts wegen nicht erzwungen.

Blosse Aenderungswünsche brauchen während der Bereinigungsfrist nicht mehr akzeptiert zu werden: Der Gesetzeswortlaut sieht die Bereinigungsfrist zur Behebung von Mängeln, zur Vermeidung von Verwechslungen und zur Einreichung von Ersatzvorschlägen für amtlich gestrichene Kandidaturen vor.

Wichtig ist, dass bei (Nicht)Berücksichtigung blosser Aenderungswünsche im gleichen Kanton alle Wahlvorschläge gleich behandelt werden.


Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 29 Abs. 1


Zurück zur Übersicht


Letzte Änderung 31.12.2011

Zum Seitenanfang