Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Kann die im Parteienregister eingetragene Partei im Listennamen für die Nationalratswahlen je nach Kanton neben dem Parteinamen noch beliebige verschiedene Erweiterungen (z.B. "+ Parteilose") anbringen?

Nein.

Eintrag im Parteienregister und Nutzung der entsprechenden Vorteile (kein Unterschriftenquorum für die Liste) setzen die präzise Abgrenzung voraus, weil sonst über derlei Erweiterungen des Listennamens für spätere Nationalratswahlen der Sinn der gesetzlichen Einschränkungen unterlaufen würde: In späteren Wahlen könnte ein "Parteiloser" die Vorteile ebenfalls beanspruchen.

Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 24 Abs. 3 c
BPR Art. 76a, Abs. 2 Buchst. b


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Letzte Änderung 31.12.2011

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