Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Ist es obligatorisch, die Listen- und die Platznummer auf vorgedruckten Wahlzetteln durch Punkt abzutrennen?

Nein.

In Kantonen, in welchen auf keiner Liste mehr als neun KandidatInnen aufgeführt werden, ist es zulässig, die Kandidatennummern ohne Punkt zwischen der Listen- und der Platznummer aufzuführen. Also z.B. Liste 7, 6. Kandidat: 7.06 oder 706 (vgl. Kreisschreiben vom 23.04.1979, Ziff. 243 und Ziff. 322.12: BBl 1979 II 28 und 30).

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Letzte Änderung 31.12.2011

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