Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Wenn ein Kandidat 14 Tage vor dem Wahltag ins Ausland umzieht: Was ist vorzukehren, damit er sein Stimm- und passives Wahlrecht nicht vorübergehend einbüsst?

Der Emigrant sollte die Formulare des EDA herunterladen, ausfüllen und Gemeinde und Kanton vor dem Wegzug ins Ausland direkt mit der Anmeldung seiner Nationalratskandidatur eine ausgefüllte Kopie zustellen.

So wird sichergestellt, dass die Anmeldung als Auslandschweizer dann fristgerecht erfolgt, dass die Wahlberechtigten nicht irregeführt werden und dass der interessierte Kandidat nicht wegen Wegzugs erst kurz vor dem Wahldatum seine Wahlfähigkeit angefochten sieht (der Eintrag ins Stimmregister aus dem Ausland kann bis 6 Wochen benötigen).

Gesetzesgrundlagen
BPRAS Art. 5a
VPRAS Art. 7 VPRAS Art. 11


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Letzte Änderung 31.12.2011

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