Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Kann eine Person einen Wahlvorschlag zugleich als KandidatIn und unterstützende Person unterzeichnen? Und gilt dies auch für kandidierende Parteipräsidenten oder -sekretäre (BPR Art. 24 Abs. 4)?

Dies ist alles zulässig.

VPR Art. 8b Abs. 2 lässt sowohl für die Unterstützung der Liste als auch für die eigene gültige Kandidatur eine einzige Unterschrift derselben Person sogar ausdrücklich genügen.

Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 22 Abs. 3 BPR Art. 24 Abs. 1-2 und 4
VPR Art. 8b Abs. 2


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Letzte Änderung 31.12.2011

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