Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Kann eine Person ihre Unterschrift zur eigenen Kandidatur nach Einreichung des Wahlvorschlags noch zurückziehen?

Ja, aber sie kann anschliessend nicht auf einer anderen Liste zur gleichen Wahl kandidieren.

BPR 24 II macht die Unterschrift nur für unterstützende definitiv unzurückziehbar. Als Kandidierende können sie aufgrund des Gesetzeswortlauts am Rückzug ihrer Unterschrift nicht gehindert werden; doch darf der Rückzug nicht zum Unterlaufen des Doppelkandidaturverbots (BPR 27) dienen.


Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 24
BPR Art. 27
VPR Art. 8b


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Letzte Änderung 31.12.2011

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