Häufige Fragen
Ist ein Wahlzettel gültig, auf dem mit Tipp-Ex hantiert wurde?
Nein.
Wahlzettel dürfen nur handschriftlich verändert sein. Die Verwendung von Tipp-Ex ist so wenig handschriftlich wie ein Durchstreichen mit Schreibmaschine. Sinn der Einschränkung ist eine minimale Garantie gegen systematisches Verändern von Wahlzetteln durch Fremde.
Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 38 Abs. 1 Bst. c
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