Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Ist ein Wahlzettel gültig, auf dem mit Tipp-Ex hantiert wurde?

Nein.

Wahlzettel dürfen nur handschriftlich verändert sein. Die Verwendung von Tipp-Ex ist so wenig handschriftlich wie ein Durchstreichen mit Schreibmaschine. Sinn der Einschränkung ist eine minimale Garantie gegen systematisches Verändern von Wahlzetteln durch Fremde.


Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 38 Abs. 1 Bst. c


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Letzte Änderung 31.12.2011

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