Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

In welchem Zeitpunkt muss ein kandidaturwilliger Ausländer zur gültigen Kandidatur eingebürgert sein, und welches ist dafür der entscheidende Akt?

Das Wählbarkeitserfordernis Schweizer Bürgerrecht muss am Wahltag erfüllt sein. Das Kantonsparlament muss der kandidaturwilligen Person das Bürgerrecht vorher erteilt haben.

Die Gemeinde muss ein nach kantonalem Recht nötiges Wahlfähigkeitszeugnis mit folgendem Vorbehalt aufnehmen: "X wird unter der Bedingung als wahlfähig erklärt, dass er am Tag P vom Kantonsparlament des Kantons A ohne Verzögerung und Einschränkung eingebürgert ist." Im Fall einer Wahl muss die gewählte einbürgerungswillige Person ihre Wahlannahmeerklärung unter analoger Bedingung äussern.

Gesetzesgrundlagen
BV Art. 136


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Letzte Änderung 31.12.2011

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