Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Falls eine Partei zwei miteinander verbundene Männer- und Frauenlisten einreicht: Wie sind allein mit der Partei bezeichnete Listen zu zählen? Für die Männer, für die Frauen oder als leere Wahlzettel?

Es wäre eine Verfälschung des Wählerwillens und daher unzulässig, derlei Stimmen den leeren Stimmen zuzuordnen; genau hier ist bei der Einreichung der Wahlvorschläge zu verlangen, dass die Partei eine der Listen als Stammliste bezeichnet; dieser sind alsdann die leeren Stimmen auf allein mit der Partei bezeichneten Wahlzetteln zuzuordnen.

Gesetzesgrundlagen



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Letzte Änderung 31.12.2011

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