Häufige Fragen
Gibt es ein Mindest- und ein Höchstalter für NationalratskandidatInnen?
Mindestalter 18 Jahre; kein Höchstalter.
BV Art. 136 ermöglicht allen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern nach zurückgelegtem 18. Altersjahr die Teilnahme an den Nationalratswahlen uneingeschränkt, sofern sie nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Hingegen kennt die Bundesverfassung kein Höchstalter für die Wahl in den Nationalrat.
Gesetzesgrundlagen
BV 136
Zurück zur Übersicht