Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Kann ein Nationalrat weiterhin im Parlament bleiben, wenn er seinen zivilrechtlichen Wohnsitz während der Legislaturperiode in seinem Wahlkanton aufgibt und in einen andern Kanton oder gar ins Ausland verlegt?

Ja

Die Mitglieder des Nationalrats werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt (BV Art. 145). Sie vertreten das gesamte Schweizer Volk und nicht etwa lediglich einen bestimmten Kanton; der Kanton ist einzig Wahlkreis (BV Art. 149). Nationalratskandidierende brauchen ihren politischen Wohnsitz denn auch gar nicht in ihrem Wahlkreis zu haben (vgl. BPR Art. 27 Abs. 2, der nur deswegen überhaupt nötig ist).


Gesetzesgrundlagen
BV Art. 145 BV Art. 149
BPR Art. 27 Abs. 2


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Letzte Änderung 31.12.2011

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