Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Ich kandidierte vor Jahren einmal auf einer Liste für den Nationalrat. Mittlerweile bin ich in einer andern Partei. Bitte streichen Sie mich aus dem Wahlbericht von anno dazumal! Via Suchdienst google.ch erscheint nach der Eingabe meines Namens und Vornamens als eines der ersten Ergebnisse ein Link auf eine admin.ch-Seite, weil ich mich einst als Listenfüller geopfert habe. Entfernen Sie bitte meinen Namen von Ihrer Seite!

Das ist weder möglich noch zulässig!

Als Sie damals kandidierten, war dies allein mit Ihrem eigenen schriftlichen Einverständnis möglich. Die Wahlergebnisse mussten von Gesetzes wegen (BPR Art. 53 Abs. 3) im Wahlbericht des Bundesrates im Bundesblatt veröffentlicht werden, welches seit Juni 1999 auch elektronisch zu veröffentlichen war. Aus dieser amtlichen Publikation kann niemand mehr entfernt werden. Sonst wären die Wahlergebnisse gar nicht mehr nachvollziehbar und mathematisch stimmig.

Dies ist auch korrekt: Als die Person kandidierte, war dies allein mit ihrem schriftlichen Einverständnis möglich (BPR Art. 22 Abs. 3).



Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 22 Abs. 3 BPR Art. 53 Abs. 3


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Letzte Änderung 31.12.2011

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