Häufige Fragen
Kann sich eine Partei im einen Idiom mit einem einzigen Namen, im andern Idiom dagegen mit zwei traditionell verschiedenen Namen im Parteienregister eintragen lassen?
Nein.
Art. 76a Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 Bst. b BPR verlangen die Angabe des statutarischen Namens (Singular) der Bundespartei sowie die parlamentarische Minimalvertretung jeweils unter dem gleichen Namen, was jeweils pro Amtssprache nur ein einziger Name sein kann.
Gesetzesgrundlagen
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