Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Kann sich eine Partei im einen Idiom mit einem einzigen Namen, im andern Idiom dagegen mit zwei traditionell verschiedenen Namen im Parteienregister eintragen lassen?

Nein.

Art. 76a Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 Bst. b BPR verlangen die Angabe des statutarischen Namens (Singular) der Bundespartei sowie die parlamentarische Minimalvertretung jeweils unter dem gleichen Namen, was jeweils pro Amtssprache nur ein einziger Name sein kann.

Gesetzesgrundlagen



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Letzte Änderung 31.12.2011

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