Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Es fehlt die Zustimmung sämtlicher Kandidatinnen und Kandidaten. Ist der Wahlvorschlag trotzdem gültig?

Nein.

Es sind sämtliche KandidatInnen zu streichen. Die ListenvertreterInnen erhalten während der Bereinigungswoche(n) eine kurze Nachfrist, um Ersatzvorschläge samt den Unterschriften der Vorgeschlagenen einzureichen. Dabei kann es sich auch um die ursprünglich Vorgeschlagenen handeln.

Anschliessend erfolgt spätestens am Ende der Bereinigungsfrist der Entscheid über die Gültigkeit der Kandidaturen und des gesamten Wahlvorschlags.

Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 22 Abs. 3
BPR Art. 29 Abs. 1 bis 3


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Letzte Änderung 31.12.2011

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