Häufige Fragen
Darf auf dem Briefumschlag der persönlichen Wahlpropaganda das Schweizerwappen verwendet werden?
Ja, solange es nur um politische Propaganda geht.
Das Wappenschutzgesetz verbietet den tatsächlichen Gebrauch des Wappens und anderer Zeichen der Eidgenossenschaft und der Kantone nur zu geschäftlichen Zwecken (WSG Art. 2 und 3).
Gesetzesgrundlagen
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