Häufige Fragen
Ist jede Zusammenarbeit von Wahlbüros mehrerer Gemeinden als Ausnahme von der kommunalen Wahlbüroorganisation zu melden?
Nur, wenn die Formulare nicht gemeindeweise getrennt ausgefüllt werden.
Entscheidend ist, dass die Verantwortlichkeiten für Auszählprozess und Wahlprotokolle in keiner Weise verwischt werden, damit etwa im Fall einer Nachzählung Probleme rasch und präzis eingegrenzt und Nachkontrollen auf das Nötige beschränkt und fristgerecht durchgeführt werden können.
Gesetzesgrundlagen
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