Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Ist eine Wahlparty einer Jungpartei rechtlich zulässig, bei der ein Eintritt von CHF x.-- erhoben wird, der jenen BesucherInnen erlassen wird, welche das (verschlossene) Stimmcouvert mitbringen und abgeben?

Zwar gibt es kein ausdrückliches Verbot. Aber das Vorgehen ist nicht empfehlenswert, weil es sich nahe am Stimmenfang  bewegt.

Sobald auch unverschlossene Stimmcouverts ins Spiel gelangen, ist die Grenze überschritten. Im übrigen: Quid, wenn dann Couverts abhanden kommen? Dies verletzt dann sogar BV Art. 34 Abs. 2 und StGB Art. 281 (Wahlbestechung)

Gesetzesgrundlagen
BV Art. 34 Abs. 2
StGB Art. 281 StGB Art. 282bis


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Letzte Änderung 31.12.2011

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