Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Bei welchen Wahlen ist das Kumulieren zulässig?

Das Kumulieren ist bei den Nationalratswahlen in allen Kantonen, die mehr als einen Sitz haben, zulässig.

Bei den Nationalratswahlen ist das Kumulieren in allen Kantonen, welche mehr als einen Sitz haben und daher nach dem Proporzsystem wählen, möglich (vgl. Art. 35 Abs. 3 und Art. 38 Abs. 3 BPR); nicht gültig ist jedoch das Kumulieren, welches über die einmalige Wiederholung des gleichen Kandidaten hinausgeht (Art. 38 Abs. 2 BPR).

Die Wahlen in den Ständerat hingegen werden durch das kantonale Recht geregelt (vgl. Art. 15. Abs. 3 BV).

Gesetzesgrundlagen




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Letzte Änderung 31.12.2011

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