Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Können Listen der gleichen Partei regional differenziert werden mit der blossen Unterscheidung "Zentrum"/"Region", "Stadt" /"Land", "Nord"/ "Süd" oder "Agglomerationsgebiete"/ "Rest"?

Nein, bei regionaler Abgrenzung müssen alle bis auf eine Liste genau definiert sein!

Entscheidend beim regionalen Unterscheidungskriterium ist nach Art. 37 Abs. 2 BPR, dass jeder ungenau (d.h. nur mit der Partei) bezeichnete Wahlzettel aufgrund der Region, in der er abgegeben worden ist, genau einer Liste zugeordnet werden können muss. Das Kriterium der Stammliste hilft hier nicht. Daher müssen auf der Liste "Zentrum" oder "Stadt" z.B. die Gemeinden abschliessend aufgeführt sein, die zu dieser Liste zählen sollen.


Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 37 Abs. 2


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Letzte Änderung 31.12.2011

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